T³ Technologie im Lehrplan
Zulassungsbedingungen für Graphikrechner und CAS
An allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein - Westfalen sind alle Arten von Graphikrechnern und CAS für den Unterricht zugelassen oder sogar empfohlen. Der Einsatz im Unterricht liegt in der pädagogischen Freiheit und dem Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. Die ausschlaggebenden Kriterien für den tatsächlichen Einsatz sind die Bestimmungen für die jeweilige Abschlussprüfung. Diese finden Sie unter der Rubrik "Zulassungsbestimmungen".
